Bundespolitik Bundestagswahl

Bundestagswahl 2017

Erst- und Zweitstimme für die PIRATEN

PIRATEN: "Freu Dich aufs Neuland"
PIRATEN: "Freu Dich aufs Neuland"

Rosenheim – Bei der Bundestagswahl am 24. September bestimmst Du die Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestages: 299 Abgeordnete werden direkt über einen Wahlkreis gewählt, weitere 299 – plus eventuelle Überhangmandate – über eine Landesliste, auf der die jeweilige Partei ihre Listenkandidaten in einer bestimmten Reihenfolge gesetzt hat. Damit kannst Du auf Deinem Stimmzettel zwei Stimmen unabhängig voneinander vergeben: Deine „Erststimme“ für einen Wahlkreisbewerber, Deine „Zweitstimme“ für eine Landesliste.

Die Zweitstimme wird allgemein als gewichtiger angesehen, denn je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Listenmandate erringt sie. Damit einer Partei überhaupt erst Sitze gemäß der Stimmverteilung zugeteilt werden, muss sie mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen, sonst verfallen alle für diese Partei abgegebenen Zweitstimmen. Diese explizite Sperrklausel soll eine „Zersplitterung“ des Parlaments verhindern. Bei der letzten Bundestagswahl wurden dadurch 15,7 Prozent der Wählerstimmen ausgeschlossen. Die Fünf-Prozent-Hürde kann aber durch die „Grundmandatsklausel“ überwunden werden: Erringt eine Partei mindestens drei Direktmandate, zieht sie mit einer ihrem prozentualen bundesweiten Stimmenanteil entsprechenden Anzahl von Abgeordneten in den Bundestag ein.

Dieses Jahr nehmen bundesweit 42 Parteien an der Bundestagswahl teil. Insgesamt treten 4.828 Wahlbewerberinnen und -bewerber an, darunter 1.400 Frauen (29,0 Prozent): 885 Personen bewerben sich nur in einem Wahlkreis, 2.269 Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich auf einer Landesliste, 1.674 Personen kandidieren sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste. In Bayern bewerben sich insgesamt 682 Männer und Frauen um eines der Mandate: In den 46 Wahlkreisen bewerben sich 147 Direktkandidaten ohne gleichzeitige Listenkandidatur und auf den 21 im Freistaat zugelassenen Landeslisten kandidieren 535 Bewerber – 271 Peronen kandidieren sowohl im Wahlkreis als auch auf einer Landesliste. Das Durchschnittsalter liegt bei 47 Jahren, rund ein Viertel der Bewerber sind weiblich.

Bundesweit wahlberechtigt sind rund 61,5 Millionen Deutsche, davon 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer sowie 3,0 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler. In Bayern sind 9,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt, im Wahlkreis 222 (Rosenheim) rund 231.000 Deutsche.

Strategische Wahl der PIRATEN

Wenn jeder, der sagt, eine Stimmabgabe für die PIRATEN sei eine „verlorene Stimme“, die Piratenpartei wählen würde, könnte diese die Fünf-Prozent-Sperrklausel überwinden. – Eine steile These? Nun, halten wir wenigstens das Nachfolgende fest.

Die Piratenpartei Deutschland ist mit rund 11.000 Mitgliedern die siebtgrößte Partei in der Bundesrepublik und Teil einer globalen Bewegung. Grundsatzprogramm und Bundestagswahlprogramm der PIRATEN sind auf unseren Online-Portalen genauso abrufbar wie Zusammenfassungen über das politische und juristische Wirken.

Wir PIRATEN stehen bei der Bundestagswahl 2017 auf dem bayerischen Stimmzettel auf Listenplatz 8. In Rosenheim sind wir mit Erststimme und mit Zweitstimme wählbar.

Wer der Piratenpartei in Bayern seine Zweitstimme gibt, setzt ein klares Zeichen für eine soziale, liberale und digitale Zukunft. Wer unserem Rosenheimer Direktkandidaten Dr. Olaf Konstantin Krueger seine Erststimme gibt, unterstützt eine konsolidierte, gesamtverantwortliche und weitsichtige Digitalpolitik. Mit der Stimmabgabe für die PIRATEN sorgt man zudem dafür, dass andere Parteien mehr Stimmen benötigen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen. Bei einer ungültigen oder keiner Stimmabgabe sinkt hingegen diese Hürde. Eine Wahlenthaltung kommt rechnerisch sogar allen Parteien zugute, die man nicht gewählt hätte: Je geringer die Wahlbeteiligung und je stärker eine Partei, desto mehr profitiert diese dann bei der Sitzverteilung.

Und noch ein Hinweis, da PIRATEN-Politik frei von Lobbyisten und Großspendern wirkt: Unabhängig davon, ob eine Partei nach dem Urnengang im Bundestag vertreten sein wird oder nicht, erhält sie bei einem Stimmenanteil von 0,5 Prozent die sogenannte staatliche Teilfinanzierung. Danach gibt es für die ersten vier Millionen eigenen Wählerstimmen vom Staat jeweils einen Euro, für jede weitere 83 Cent. Außerdem erhalten die Parteien 45 Cent für jeden Euro, den sie beispielsweise in Form von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden einnehmen.

Wahlaufruf

Bitte bedenke bei der Urnenwahl: Deine Stimme zählt! Mache von Deinem Wahlrecht Gebrauch!

In Rosenheim gehen wir aufs Ganze: Kein Stimmen-Splitting! Wähle bitte LISTE 8 (PIRATEN) mit Erststimme UND mit Zweitstimme!

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