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Aufstellungsversammlung für den Stadtrat Rosenheim

Piraten bestimmen Liste neu

Rosenheim – Die PIRATEN der kreisfreien Stadt Rosenheim haben auf ihrem Stammtisch am 18. Dezember die Wiederholung der Aufstellungsversammlung für den Stadtrat befürwortet. Der Kreisvorstand hat dem einstimmig zugestimmt. Die Piratenpartei lädt somit zur zweiten Aufstellungsversammlung:

Montag, 23. Dezember 2013, 20:00 Uhr,
Weinhaus zum Santa, Max-Josefs-Platz 20, 83022 Rosenheim.

Vorläufige Tagesordnung

1. Eröffnung der Aufstellungsversammlung zur Bestimmung der Kandidaten zur Wahl des Rosenheimer Stadtrats
2. Begrüßung durch den Kreisvorstand
3. Wahl des Protokollanten
4. Verabschiedung der Geschäftsordnung
5. Verabschiedung der Wahlordnung
6. Wahl des Versammlungsleiters
7. Wahl des Schriftführers
8. Wahl des Wahlleiters und der Wahlhelfer
9. Vorstellung der Kandidaten
10. Wahl der Kandidaten
11. Bestimmung der Beauftragten
12. Schliessen der Versammlung.

Die Stimmberechtigung für die Versammlung richtet sich nach den wahlrechtlichen Vorschriften. PIRATEN seien daran erinnert, dass der Mitgliedsbeitrag für 2013 bezahlt sein sollte, um abstimmen zu können. Ihr könnt das auch gern bei der Akkreditierung tun.

Medienvertreter wenden sich bitte vorab und vor Ort an den Politischen Geschäftsführer der Piratenpartei Bayern, Dr. Olaf Konstantin Krueger.

Verfahren

Stimmberechtigt für die Aufstellungsversammlung ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das die Anforderungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) erfüllt. Diese sind im wesentlichen:

  • Staatsbürgerschaft in einem Mitgliedsland der Europäischen Union,
  • Volljährigkeit,
  • seit mindestens zwei Monaten den Lebensmittelpunkt im Landkreis Rosenheim bzw. im Wohnort zu haben,
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht nach § 2 GLKrWG.

Bitte denkt daran, entweder Euren Personalausweis oder Euren Reisepass und eine Meldebescheinigung mitzubringen, da wir ohne diese keine Akkreditierung durchführen können. Bei der Akkreditierung ist die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift zu bestätigen.

Solltet Ihr mit Euren Beitragszahlungen im Rückstand sein, so habt Ihr vor Ort Gelegenheit, die ausstehenden Mitgliedsbeiträge zu begleichen.

Die Aufstellungsversammlung wird nach den Vorgaben des GLKrWG sowie der Satzung des Kreisverbandes Rosenheim einberufen und durchgeführt. Die Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) finden Anwendung.

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